Verwaltungsobjekt:
Bei der WEG-Verwaltung steht das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Mittelpunkt – also Bereiche wie das Treppenhaus, das Dach oder die Außenanlage.
Die Mietverwaltung hingegen bezieht sich auf die gesamte Immobilie, die sich im Besitz eines einzelnen Eigentümers oder einer Gesellschaft befindet.
Auftraggeber:
Bei der WEG-Verwaltung ist die gesamte Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber. Die Verwaltung handelt also im Interesse aller Miteigentümer gemeinsam.
In der Mietverwaltung gibt es nur einen Auftraggeber – den einzelnen Eigentümer der Immobilie.
Fokus:
Die WEG-Verwaltung konzentriert sich auf die Organisation, Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Mietverwaltung hat ihren Fokus auf dem Mietverhältnis, kümmert sich um die Einnahmen, Betriebskosten, Reparaturen und die Betreuung der Mieter.
Rechtsgrundlage:
Die WEG-Verwaltung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Rechte, Pflichten und Prozesse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt.
Die Mietverwaltung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere nach dem Mietrecht.
Finanzen:
In der WEG-Verwaltung geht es um die Verwaltung von gemeinschaftlichen Rücklagen, Konten und Wirtschaftsplänen, die alle Eigentümer betreffen.
Bei der Mietverwaltung verwaltet die Hausverwaltung Mieteinnahmen und Betriebskosten, die direkt dem Eigentümer zustehen.
Entscheidungsprozesse:
In einer WEG trifft die Eigentümergemeinschaft gemeinsam Entscheidungen, zum Beispiel in Eigentümerversammlungen durch Mehrheitsbeschlüsse.
In der Mietverwaltung liegt die Entscheidungsgewalt allein beim Eigentümer, der unabhängig über Maßnahmen und Abläufe bestimmt.