
WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Welche Verwaltungsform passt zu Ihrer Immobilie?
Die Verwaltung von Immobilien ist ein komplexes Thema – insbesondere, wenn es um die Wahl der richtigen Verwaltungsform geht. Zwei Begriffe, die dabei häufig auftauchen, sind die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung. Auch wenn sie im Alltag oft verwechselt oder gleichgesetzt werden, unterscheiden sie sich grundlegend in ihren Aufgaben und Zuständigkeiten.
In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wo die Unterschiede liegen, welche Leistungen jeweils abgedeckt werden – und wann welche Verwaltungsform für Sie die richtige ist.
Was ist eine WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung bezieht sich auf Immobilien, die in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt sind – also auf sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Jede Partei besitzt ein Sondereigentum (z. B. eine Wohnung), gleichzeitig aber auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, wie etwa Treppenhäuser, Dächer, Außenanlagen oder Technikräume.
Typische Aufgaben der WEG-Verwaltung:
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✅ Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Pflege, Instandhaltung und Organisation von Reparaturen an gemeinschaftlich genutzten Bereichen -
✅ Organisation von Eigentümerversammlungen
Einladung, Durchführung, Protokollierung und Umsetzung von Beschlüssen -
✅ Finanzmanagement
Erstellung von Wirtschaftsplänen, Verwaltung der Instandhaltungsrücklage und Betriebskostenabrechnung -
✅ Umsetzung von Beschlüssen
Ausführung gemeinschaftlicher Entscheidungen – z. B. zu Sanierungen oder Modernisierungen
Die WEG-Verwaltung handelt im Auftrag aller Wohnungseigentümer gemeinsam und hat keinen Einfluss auf einzelne Mietverhältnisse.
Was ist eine Mietverwaltung?
Die Mietverwaltung betrifft Immobilien, die vollständig im Besitz einer einzelnen Person oder Gesellschaft sind – etwa ein Mehrfamilienhaus, ein vermietetes Einfamilienhaus oder eine Gewerbeimmobilie.
Typische Aufgaben der Mietverwaltung:
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✅ Vermietungsmanagement
Mietersuche, Vertragsgestaltung, Wohnungsübergaben und Kündigungen -
✅ Mieterbetreuung
Ansprechpartner für Reparaturen, Mietanpassungen, Fragen und Anliegen -
✅ Betriebskostenabrechnung
Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen an alle Mieter -
✅ Instandhaltung und Modernisierung
Laufende Kontrolle und Organisation technischer Maßnahmen im Mietobjekt
Die Mietverwaltung handelt im Interesse des Eigentümers allein und ist für alle wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte rund um die Vermietung verantwortlich.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Verwaltungsobjekt:
Bei der WEG-Verwaltung steht das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Mittelpunkt – also Bereiche wie das Treppenhaus, das Dach oder die Außenanlage.
Die Mietverwaltung hingegen bezieht sich auf die gesamte Immobilie, die sich im Besitz eines einzelnen Eigentümers oder einer Gesellschaft befindet.
Auftraggeber:
Bei der WEG-Verwaltung ist die gesamte Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber. Die Verwaltung handelt also im Interesse aller Miteigentümer gemeinsam.
In der Mietverwaltung gibt es nur einen Auftraggeber – den einzelnen Eigentümer der Immobilie.
Fokus:
Die WEG-Verwaltung konzentriert sich auf die Organisation, Pflege und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Mietverwaltung hat ihren Fokus auf dem Mietverhältnis, kümmert sich um die Einnahmen, Betriebskosten, Reparaturen und die Betreuung der Mieter.
Rechtsgrundlage:
Die WEG-Verwaltung basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Rechte, Pflichten und Prozesse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt.
Die Mietverwaltung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere nach dem Mietrecht.
Finanzen:
In der WEG-Verwaltung geht es um die Verwaltung von gemeinschaftlichen Rücklagen, Konten und Wirtschaftsplänen, die alle Eigentümer betreffen.
Bei der Mietverwaltung verwaltet die Hausverwaltung Mieteinnahmen und Betriebskosten, die direkt dem Eigentümer zustehen.
Entscheidungsprozesse:
In einer WEG trifft die Eigentümergemeinschaft gemeinsam Entscheidungen, zum Beispiel in Eigentümerversammlungen durch Mehrheitsbeschlüsse.
In der Mietverwaltung liegt die Entscheidungsgewalt allein beim Eigentümer, der unabhängig über Maßnahmen und Abläufe bestimmt.
Was ist die Sondereigentumsverwaltung?
In WEGs kommt es häufig vor, dass einzelne Eigentümer ihre Wohnungen vermieten. In diesem Fall können sie eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) beauftragen. Diese übernimmt die Mietverwaltung für das Sondereigentum innerhalb der WEG, z. B.:
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Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
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Kommunikation mit dem Mieter
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Organisation von Reparaturen in der Wohnung
Die SEV ist damit eine Kombination aus WEG- und Mietverwaltung – allerdings nur auf das jeweilige Einzeleigentum bezogen.
Häufige Fragen
Gemeinschaftseigentum sind alle Gebäudeteile, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören – z. B. das Dach, Treppenhaus oder die Fassade.
Ja, viele Hausverwaltungen bieten beide Leistungen an. Wichtig ist, dass Verantwortlichkeiten klar getrennt und schriftlich vereinbart sind.
Die Kosten variieren je nach Umfang, Objektgröße und Standort. WEG-Verwaltungskosten werden anteilig auf alle Eigentümer verteilt, während Mietverwaltungskosten allein vom Eigentümer getragen werden.
Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums basiert auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das Pflichten, Rechte und Prozesse in Eigentümergemeinschaften regelt.
Die Kosten werden anteilig auf alle Eigentümer der Gemeinschaft verteilt – meist nach Miteigentumsanteil (MEA).
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